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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Geltung und Vertragsabschluss

1.1  Die MIPA Werbeagentur (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und der Kundin, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmerinnen und Unternehmern anwendbar (B2B). Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auch auf potenzielle Kundinnen. Als potenzielle Kundin gilt jede Person, die ein Erstgespräch bucht.

1.2  Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit der Kundin sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3  Allfällige Geschäftsbedingungen der Kundin werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Die Agentur widerspricht den AGB der Kundin damit ausdrücklich.

1.4  Die Agentur behält sich vor, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktbedingungen) zu ändern, sofern die Änderung der Kundin unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Änderungen werden der Kundin mindestens einen Monat vor Inkrafttreten unter Hinweis auf ihr Widerspruchsrecht schriftlich bekanntgegeben. Widerspricht die Kundin nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich, gelten die Änderungen als genehmigt. Änderungen von wesentlichen Leistungsinhalten und Entgelten bedürfen jedenfalls der ausdrücklichen Zustimmung der Kundin.

 

1.5  Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

1.6  Mit Aussendung eines Angebots reserviert die Agentur die darin angegebenen Kapazitäten exklusiv für die potenzielle Kundin für einen Zeitraum von 7 Tagen ab Angebotsdatum. Erteilt die Kundin innerhalb dieser Frist keine schriftliche Auftragserteilung, kann die Agentur über diese Kapazitäten anderweitig verfügen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Mit Unterfertigung des Vertrags wird die Kooperation verbindlich und eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Im Falle einer Stornierung durch die Kundin verbleibt die geleistete Anzahlung von 50 % des vereinbarten Honorars als pauschalierter Schadenersatz für den bereits entstandenen Aufwand sowie die reservierten und blockierten Kapazitäten bei der Agentur.

1.7  Als schriftliche Bestätigung im Sinne dieser AGB gelten ausdrücklich auch Nachrichten per E-Mail sowie über WhatsApp oder vergleichbare Messenger-Dienste. Bestätigt die Kundin per E-Mail oder WhatsApp ihre Zusage zu einem Angebot, einer Leistung oder einem Termin, gilt die Kapazität der Agentur ab diesem Zeitpunkt als verbindlich fixiert – auch ohne zusätzliche Unterzeichnung eines formellen Vertrags. Bei mündlichen Zusagen per Telefon gilt die Kapazität als vorläufig reserviert und wird verbindlich fixiert, sobald die Agentur die Vereinbarung schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) bestätigt hat.

2.  Social-Media-Kanäle

Die Agentur weist die Kundin ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, sämtliche Inhalte – darunter Beiträge, Videos, Reels, Stories, Werbeanzeigen, Profilseiten und Kampagnen – aus beliebigem Grund einzuschränken, abzulehnen, zu entfernen oder deren Reichweite einzuschränken. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen, auf die sie keinen Einfluss hat. Die Kundin anerkennt mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses mitbestimmen. 

Die Agentur übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für Entscheidungen der jeweiligen Plattformbetreiber, insbesondere für die Einschränkung, Sperrung, Deaktivierung oder Löschung von Benutzerkonten, Werbekonten, Profilen, Seiten, Kampagnen oder veröffentlichten Inhalten sowie für daraus resultierende Reichweitenverluste, algorithmische Änderungen, Funktionsänderungen oder sonstige Maßnahmen der Plattformbetreiber. Die Agentur kann nicht dafür einstehen, dass veröffentlichte Inhalte jederzeit uneingeschränkt abrufbar sind oder Social-Media-Konten dauerhaft verfügbar bleiben.

3.  Konzept- und Ideenschutz

3.1  Hat die potenzielle Kundin die Agentur eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, treten beide Parteien in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zugrunde.

3.2  Die potenzielle Kundin erkennt an, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, ohne dass die Kundin selbst Leistungspflichten übernommen hat.

3.3  Für die Teilnahme an Präsentationen, „Pitches“ oder Wettbewerben steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand sowie Kosten für Fremdleistungen deckt.

3.4  Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes, sofern diese eine gewisse schöpferische Originalität aufweisen (d. h. über eine rein handwerkliche Leistung hinausgehen und einen individuellen Charakter tragen). Eine Nutzung oder Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist nicht gestattet.

3.5  Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Als solche Ideen gelten insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken, Illustrationen, Werbemittel sowie Softwarekonzepte und -designs. Auch diese Ideen werden von der Agentur als geschütztes Know-how behandelt und dürfen von der potenziellen Kundin nicht ohne Zustimmung der Agentur genutzt oder weitergegeben werden.

3.6  Die potenzielle Kundin verpflichtet sich, die von der Agentur präsentierten kreativen Ideen nicht außerhalb eines Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten oder Dritten zur Verfügung zu stellen.

3.7  Sämtliche bei Präsentationen eingesetzten Unterlagen bleiben Eigentum der Agentur und sind unverzüglich zurückzustellen. Weitergabe an Dritte sowie Veröffentlichung oder Vervielfältigung sind ohne Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

3.8  Sofern die potenzielle Kundin der Meinung ist, auf eine präsentierte Idee bereits selbst gekommen zu sein, hat sie dies der Agentur binnen 14 Tagen per E-Mail mit Beweismitteln bekanntzugeben. Andernfalls gehen beide Parteien davon aus, dass es sich um eine neue Idee der Agentur handelt.

3.9  Die potenzielle Kundin kann sich durch Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 30 % des angebotenen Projektvolumens (netto) von den Verpflichtungen gemäß § 3.6 (Verwertungsverbot der präsentierten Ideen) befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung bei der Agentur ein.

3.10  Werden die eingebrachten Ideen nicht Teil eines späteren Vertrags, ist die Agentur berechtigt, diese anderweitig zu verwenden.

4.  Leistungsumfang nach Leistungsbereich

Leistungsumfang und Auftragsabwicklung ergeben sich immer aus dem jeweiligen Angebot. Ausdrücklich inkludiert sind ZWEI KORREKTURSCHLEIFEN. Alle weiteren Korrekturschleifen sowie nicht vom Angebot umfasste Leistungen werden sofort und in vollem Umfang zusätzlich in Rechnung gestellt. Änderungen nach finaler Abstimmung werden mit einem Stundensatz von EUR 120,– netto in Rechnung gestellt.

A) Website (WIX)

4.A.1  Die Agentur ist offizieller WIX Legend Partner und erstellt Websites auf Basis des Baukastensystems WIX. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Hosting- und Domainkosten sowie allfällige WIX-Abokosten sind nicht im Angebot inkludiert und werden von der Kundin selbständig getragen und bezahlt.

4.A.2  WIX-Websites sind technisch so konzipiert, dass Kundinnen nach Projektabschluss selbständig Inhalte bearbeiten und die Website weiterentwickeln können. Die Agentur schult die Kundin bei Projektabschluss in die Bedienung ein. Überträgt die Agentur den technischen WIX-Account-Zugang an die Kundin, handelt es sich dabei um eine Plattformübertragung und nicht um eine Übertragung von Urheberrechten an den erstellten Inhalten, dem Design oder dem Konzept der Website. Das Urheberrecht an Design, Texten und Struktur verbleibt bei der Agentur. Eine Übertragung dieser Rechte erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Nimmt die Kundin nach Projektabschluss eigenständig Änderungen an der Website vor, übernimmt die Agentur keine Haftung für daraus resultierende Beeinträchtigungen der Performance, der SEO-Rankings, der Ladezeiten oder des Erscheinungsbildes. Gleiches gilt für Auswirkungen von WIX-seitigen Plattform-Updates.

4.A.3  Die Agentur übernimmt keine Garantie für bestimmte Google-Rankings oder Website-Besucherzahlen. SEO-Optimierungen werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß aktuellen Best Practices durchgeführt; der Erfolg hängt von externen Faktoren (Suchmaschinen-Algorithmen, Wettbewerb, Nutzerverhalten) ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.

B) Design (Logo, Corporate Design, Drucksorten)

4.B.1  Unter Design-Leistungen fallen insbesondere: Logoentwicklung, Corporate Design (Farb- und Schriftsystem, Gestaltungsraster), Visitenkarten, Flyer, Folder, Social-Media-Templates sowie sonstige Drucksorten und digitale Gestaltungsarbeiten.

4.B.2  Druckkosten sind nie im Angebot inkludiert und werden von der Kundin selbständig getragen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Farb- oder Qualitätsabweichungen beim Druck, sofern diese auf druckereiseitige Prozesse zurückzuführen sind.

4.B.3  Einmalig beauftragte Design-Leistungen (z. B. Logo, Corporate Design) gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars dauerhaft und unbeschränkt in das Nutzungsrecht der Kundin über. Die Kundin kann diese Materialien zeitlich und räumlich unbeschränkt für ihren eigenen Geschäftsbetrieb nutzen. Die Nachnutzungsvergütungsstaffel gemäß § 12.4 findet für einmalige Designprojekte keine Anwendung.

4.B.4.  Nimmt die Kundin nach Übergabe der Design-Leistungen eigenständig oder durch Dritte Änderungen, Anpassungen oder Weiterentwicklungen an den von der Agentur erstellten Designs, Dateien oder Gestaltungsarbeiten vor, übernimmt die Agentur hierfür keine Haftung. Dies gilt insbesondere für die Funktionalität, Konsistenz des Erscheinungsbildes, technische Umsetzbarkeit, Druckfähigkeit sowie die Einhaltung von Marken- und Corporate-Design-Vorgaben. Sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche hinsichtlich der geänderten Leistungen sind ausgeschlossen.

4.B.5  Die Kundin verpflichtet sich, die Agentur als Urheberin der Website-Gestaltung im Impressum der Website zu nennen. Die Urheberkennzeichnung hat zumindest den Namen der Agentur zu enthalten. Eine Entfernung oder Änderung dieser Nennung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.

C) Social Media

4.C.1  Social-Media-Leistungen umfassen insbesondere: Strategie- und Contentplanung, Contentproduktion (Text, Grafik, Video, Reels, Stories, Karussells), Community Management, Werbeanzeigen (Ads), Account-Optimierung sowie Coaching und Beratung.

4.C.2  Die Agentur übernimmt keine Garantie für Follower-Wachstum, Reichweite, Engagement-Raten, Anfragen oder sonstige messbare Social-Media-Kennzahlen. Diese hängen von Plattform-Algorithmen, Nutzerverhalten und Marktbedingungen ab, auf die die Agentur keinen Einfluss hat.

4.C.3  Es gelten zusätzlich die Regelungen zu Social-Media-Kanälen gemäß § 2 dieser AGB.

4.C.4 Die Verlinkung, Markierung oder Nennung der Agentur in Beiträgen, Stories, Reels, Werbeanzeigen oder sonstigen Social-Media-Inhalten erfolgt nach gegenseitiger Abstimmung. Eine dauerhafte, pauschale oder automatisierte Verlinkung, Markierung oder Nennung der Agentur ist nur nach gesonderter Vereinbarung vorgesehen.

5.  Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten

5.1  Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot sowie allfälligen Auftragsbestimmungen und Briefingprotokollen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des von der Kundin vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

5.2  Alle Leistungen der Agentur sind von der Kundin binnen sieben Werktagen ab Eingang freizugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen auf Grundlage des zuletzt übermittelten Entwurfes fortzuführen. Nach Ablauf der Frist bekannt gegebene Änderungswünsche gelten als nachträgliche Änderungen und können gesondert nach dem jeweils vereinbarten Stundensatz oder Angebot verrechnet werden.

5.3  Die Kundin wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Austausch kann per E-Mail, Telefon, Videokonferenz oder WhatsApp erfolgen; alle genannten Kommunikationswege sind anerkannte Geschäftskommunikation im Sinne dieser AGB. Die Kundin trägt den Aufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entsteht. Kann die Kundin ihre Wünsche oder Anforderungen nicht klar und verständlich kommunizieren – unabhängig vom gewählten Kommunikationskanal – haftet die Agentur nicht für Ergebnisse, die auf Basis des unklaren Briefings erstellt wurden. Zusätzlicher Aufwand durch unklare oder nachträglich konkretisierte Briefings wird gemäß dem vereinbarten Stundensatz separat in Rechnung gestellt.

5.4  Die Kundin ist verpflichtet, zur Verfügung gestellte Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen, und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Wird die Agentur wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, hält die Kundin die Agentur schad- und klaglos.

6.  Fremdleistungen und Beauftragung Dritter

6.1  Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen oder sich sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren. Die Agentur arbeitet mit einem ausgewählten Netzwerk an Freelancerinnen und Freiberuflern zusammen (z. B. für Grafikdesign, Webentwicklung oder SEO). Die Kundin wird vor Auftragserteilung darüber informiert, dass die Agentur mit einem solchen Netzwerk tätig ist.

6.2  Die Beauftragung von Dritten erfolgt entweder im Namen der Agentur oder im Namen der Kundin, letzteres nach vorheriger Information. Im Rahmen der Auftragsabwicklung kann es erforderlich sein, Kundendaten (z. B. Name, Unternehmensname, Projektunterlagen) an beteiligte Freelancerinnen, Partnerunternehmen oder Dienstleister weiterzugeben, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Diese Dritten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Agentur wählt alle Dritten sorgfältig aus und achtet auf deren fachliche Qualifikation.

6.3  In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat die Kundin einzutreten. Das gilt auch im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund.

7.  Termine

7.1  Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten.

7.2  Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Fristen entsprechend. Bei Verzögerungen von mehr als zwei Monaten sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt, wobei die Kundin die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten hat.

7.3  Befindet sich die Agentur in Verzug, kann die Kundin vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem sie der Agentur schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.  Vorzeitige Auflösung

8.1  Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere wenn: (a) die Ausführung aus Gründen der Kundin unmöglich wird oder trotz Nachfrist weiter verzögert wird; (b) die Kundin fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen (z. B. Zahlung, Mitwirkungspflichten) verstößt; (c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität der Kundin bestehen und keine Sicherheit geleistet wird.

8.2  Die Kundin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen, wenn die Agentur fortgesetzt und trotz schriftlicher Abmahnung gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.

9.  Dauerbetreuung

Diese Regelung gilt für alle laufenden Betreuungsverträge der Agentur, insbesondere für monatliche Social-Media-Betreuung, laufende SEO-Betreuung sowie sonstige wiederkehrende Leistungen.

9.1  Dauerbetreuungsverträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern im Angebot oder im Einzelvertrag keine abweichende Laufzeit (z. B. 12 Monate Mindestlaufzeit) vereinbart wurde.

9.2  Die Kündigung eines Dauerbetreuungsvertrags ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. Die Kündigung hat schriftlich per E-Mail an office@mipa-agentur.at zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs bei der Agentur.

9.3  Wurde im Einzelvertrag eine Mindestlaufzeit vereinbart (z. B. 12 Monate), ist eine ordentliche Kündigung erst nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit möglich. Die dreimonatige Kündigungsfrist gemäß § 9.2 gilt ab diesem Zeitpunkt entsprechend.

9.4  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt (vgl. § 8).

9.5  Im Falle einer Dauerbetreuung gilt die Nachnutzungsvergütungsstaffel gemäß § 12.4 für alle während des Vertragsverhältnisses spezifisch erarbeiteten Kampagnen-Assets und Konzepte, die über das Vertragsende hinaus genutzt werden.

9.6.  Die Veröffentlichung von Social-Media-Inhalten erfolgt grundsätzlich erst nach Freigabe durch die Kundin. Sofern keine abweichenden Fristen vereinbart wurden, hat die Freigabe innerhalb von 7 Werktagen ab Übermittlung der Inhalte zu erfolgen. Erfolgt die Freigabe nicht innerhalb der vereinbarten Frist bzw. mangels gesonderter Vereinbarung nicht innerhalb von 7 Werktagen, ist die Agentur berechtigt, geplante Veröffentlichungstermine anzupassen.

Die Agentur übernimmt keine Haftung für Nachteile, die aus einer verspäteten Freigabe entstehen, insbesondere nicht für Reichweitenverluste, verminderte Sichtbarkeit aufgrund veränderter Plattform-Algorithmen, geringere Interaktionsraten, Verzögerungen bei Kampagnen oder sonstige negative Auswirkungen auf die Performance der Inhalte.

 

10.  Honorar

10.1  Der Honoraranspruch der Agentur entsteht für jede Leistung, sobald diese erbracht wurde. Ab einem Auftragsvolumen von EUR 450,– netto ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen.

10.2  Mangels anderweitiger Vereinbarung hat die Agentur Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

10.3  Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Als Barauslagen gelten alle Ausgaben, die die Agentur im Auftrag der Kundin tätigt, u. a. vorab bezahlte Druckkosten, Bestellungen von Werbemitteln, Tool-Lizenzen oder sonstige projektbezogene Vorleistungen. Diese Beträge werden zuzüglich eines Bearbeitungsaufschlags von 10 % in Rechnung gestellt und sind von der Kundin ohne Abzug zu ersetzen.

10.4  Im laufenden Projektbetrieb – insbesondere bei der Erstellung von Websites, Social-Media-Inhalten oder sonstigen operativen Leistungen – setzt die Agentur Kundenwünsche zeitnah um, ohne jede Einzelleistung mit dem Angebot abzugleichen. Leistungen, die über den vereinbarten Angebotsumfang hinausgehen und dabei eine Abweichung von bis zu 16 % des Gesamtangebotswerts verursachen, gelten als von der Kundin vorab genehmigt und werden ohne gesonderte Rückfrage in Rechnung gestellt. Bei einer Kostenabweichung von mehr als 16 % informiert die Agentur die Kundin. Widerspricht diese nicht binnen sieben Werktagen schriftlich, gelten auch diese Mehrkosten als genehmigt.

10.5  Wenn die Kundin in Auftrag gegebene Arbeiten einseitig abbricht, hat sie der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Agentur begründet ist, hat die Kundin darüber hinaus das gesamte vereinbarte Honorar zu erstatten.

11.  Zahlung und Eigentumsvorbehalt

11.1  Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig und binnen 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.

11.2  Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Die Kundin ersetzt weiters Mahn- und Inkassospesen, insbesondere die Kosten zweier Mahnschreiben (mindestens EUR 20,– je Mahnung) sowie eines Mahnschreibens eines Rechtsanwalts.

11.3  Im Falle des Zahlungsverzugs kann die Agentur sämtliche, auch im Rahmen anderer Verträge erbrachten Leistungen sofort fällig stellen.

11.4  Die Agentur ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des ausständigen Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht).

11.5  Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, behält sich die Agentur bei nicht fristgerechter Zahlung das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

11.6  Die Kundin ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

12.  Eigentumsrecht und Urheberrecht

12.1  Alle von der Agentur erarbeiteten Leistungen – darunter Konzepte, Designs, Texte, Grafiken und Strukturen – bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum der Agentur. Mit vollständiger Bezahlung erwirbt die Kundin das Recht zur Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck, und zwar weltweit und zeitlich unbeschränkt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nutzt die Kundin die Leistungen bereits vor vollständiger Bezahlung, beruht dies auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

12.2  Änderungen oder Bearbeitungen von Leistungen der Agentur durch die Kundin oder durch für sie tätige Dritte sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig. Die Herausgabe offener Quelldateien (z. B. AI-, PSD- oder Schriftdateien) ist nicht automatisch Vertragsbestandteil und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

12.3  Für die Nutzung von Leistungen über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus ist die Zustimmung der Agentur erforderlich, wofür eine gesonderte Vergütung vereinbart wird.

12.4  Endet ein Dauerbetreuungsvertrag (z. B. monatliche Social-Media-Betreuung), bei dem die Agentur regelmäßig Inhalte, Templates oder Kampagnenkonzepte erstellt hat, und nutzt die Kundin diese Materialien über das Vertragsende hinaus weiter, so ist dafür eine Nutzungsvergütung fällig. Diese beträgt im 1. Jahr nach Vertragsende 75 % der zuletzt vereinbarten Monatspauschale, im 2. Jahr 45 % und im 3. Jahr 15 %. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr fällig. Ausdrücklich nicht von dieser Regelung erfasst sind einmalig beauftragte Projekte wie Logo, Corporate Design oder Website, bei denen die Nutzungsrechte mit vollständiger Honorarzahlung dauerhaft übergehen (vgl. § 4.B.3).

12.5  Die Kundin haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

13.  Kennzeichnung

13.1  Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln auf die Agentur und allenfalls auf die Urheberin hinzuweisen.

13.2  Die Agentur ist – vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs – berechtigt, auf ihren eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

14.  Gewährleistung

14.1  Mängel sind unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung bzw. Leistungserbringung durch die Agentur (verdeckte Mängel: innerhalb von acht Tagen nach Erkennen), schriftlich und mit Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

14.2  Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht der Kundin das Recht auf Verbesserung oder Austausch zu. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung zu verweigern, wenn dies unmöglich oder unverhältnismäßig aufwändig ist. Ausdrücklich nicht als Mangel gilt eine subjektive Änderung des Geschmacks oder der Präferenzen der Kundin nach Projektabschluss. Erteilt die Kundin während des Projekts eine konkrete Anweisung zur Gestaltung oder Umsetzung und nimmt die Agentur diese auf Basis dieses Briefings vor, so hat die Kundin keinen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung, wenn sie das Ergebnis nach Fertigstellung als nicht zufriedenstellend erachtet. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Vorschau oder ein Entwurf gezeigt wurde.

14.3  Die rechtliche Überprüfung der Leistung (insbesondere wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche Zulässigkeit) obliegt der Auftraggeberin. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung verpflichtet.

14.4  Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung bzw. Leistungserbringung. Die Kundin ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen aufgrund von Beanstandungen, Mängelrügen oder sonstigen Einwendungen ganz oder teilweise zurückzuhalten.

15.  Haftung, Produkthaftung und Keine Erfolgsgarantie

15.1  Die Agentur haftet nur für Schäden, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat die Geschädigte zu beweisen.

15.2  In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und ihrer Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen.

15.3  Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der erbrachten Leistung gegen die Kundin erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen.

15.4  Schadenersatzansprüche der Kundin verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Zu Recht bestehende Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

15.5  Keine Erfolgsgarantie: Die Agentur schuldet die vereinbarte Leistung (z. B. Erstellung von Inhalten, Gestaltung, SEO-Optimierung, Social-Media-Betreuung), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Dies umfasst insbesondere: Follower-Wachstum, Reichweite, Engagement-Raten, Anfragen, Buchungen, Umsatzsteigerungen, Google-Rankings oder Website-Besucherzahlen. Diese hängen von einer Vielzahl externer Faktoren ab (Marktlage, Algorithmus-Änderungen, Wettbewerb, kundenseitige Faktoren), die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.

16.  Datenschutz

16.1  Die Agentur ist berechtigt, ihr von der Kundin anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben zum Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten. Die Kundin leistet Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen getroffen wurden.

16.2  Für die Vertragserfüllung werden Name, Adresse, Kontaktdaten und Zahlungsmodalitäten der Kundin verarbeitet und gespeichert (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO).

16.3  Zur Vertragserfüllung kann es notwendig sein, Daten der Kundin (z. B. Name, Unternehmensname, Projektunterlagen) an beteiligte Dritte weiterzugeben, insbesondere an Freelancerinnen und Freiberufler aus dem Partnernetzwerk der Agentur, Partnerunternehmen (z. B. für Datenschutzerklärungen oder Rechtsberatung) sowie an digitale Tools und KI-Systeme, die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden. Diese Weitergabe erfolgt ausschließlich im zur Leistungserbringung notwendigen Umfang. Alle eingebundenen Dritten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Darüber hinaus werden Daten nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

16.4  Die Kundin hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit sowie das Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde.

17.  Digitale Produkte und Online-Kurse

Diese Regelung gilt insbesondere für das Produkt „Social Media Fundament“ sowie künftige digitale Lernprodukte der Agentur.

17.1  Mit vollständiger Bezahlung erhält die Kundin unmittelbaren Zugang zu den digitalen Inhalten (Videos, Workbooks, Materialien). Da die Inhalte sofort und vollständig zugänglich sind, besteht kein Rücktrittsrecht nach erfolgtem Zugang.

17.2  Sämtliche digitalen Inhalte, insbesondere Videos, Workbooks, Templates und Texte, sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im ausschließlichen geistigen Eigentum der Agentur. Eine Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise und in digitaler Form (z. B. als PDF-Weiterleitung) – ist ausdrücklich untersagt.

17.3  Die Kundin erwirbt ausschließlich das persönliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht für den eigenen, privaten oder betrieblichen Gebrauch. Eine kommerzielle Weiterverwendung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder eine 1:1-Übernahme von Inhalten, Konzepten oder Strukturen für eigene Angebote oder Kurse ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur untersagt.

17.4  Bei einem Verstoß gegen § 17.2 oder 17.3 ist die Agentur berechtigt, den Zugang sofort zu sperren und Schadenersatz in der doppelten Höhe des Kurspreises geltend zu machen, unbeschadet weiterer Ansprüche.

17.5.  Die Agentur ist berechtigt, für die Abwicklung von Vertragsabschlüssen, Bestellungen, Rechnungsstellungen, Zahlungsprozessen sowie die Bereitstellung einzelner Leistungen externe Dienstleister und Plattformen (z. B. CopeCart oder vergleichbare Anbieter) einzusetzen.

17.6.  Soweit die Kundin Leistungen über eine solche Plattform bucht oder bezahlt, gelten ergänzend die jeweiligen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des betreffenden Anbieters. Die Agentur hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Funktionsweise oder Geschäftsbedingungen dieser Drittanbieter und übernimmt hierfür keine Haftung.

17.7.  Je nach Anbieter können unterschiedliche Zahlungsarten, Finanzierungsmodelle oder technische Prozesse zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Drittanbieters oder einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht. Die Agentur behält sich vor, jederzeit andere oder zusätzliche Dienstleister für die Vertrags- und Zahlungsabwicklung einzusetzen.

17.8.  Die Kundin ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen zur Nutzung der von der Agentur bereitgestellten Leistungen, Plattformen oder sonstigen digitalen Angebote selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere eine ausreichende Internetverbindung, geeignete Endgeräte sowie die erforderliche Hard- und Software.

17.9.  Allfällige Kosten für Internetverbindungen, Telekommunikation oder Drittanbieterleistungen trägt die Kundin selbst. Die Agentur übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Ausfälle oder Einschränkungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Ein Anspruch auf Rückerstattung, Preisminderung oder Schadenersatz aufgrund von technischen Problemen auf Seiten der Kundin ist ausgeschlossen.

 

18.  Her Social Club – Mitgliedschaft

Diese Regelung gilt für alle Mitgliedschaften im „Her Social Club“ der MIPA Agentur.

18.1  Die Mitgliedschaft im Her Social Club wird für einen Zeitraum von 6 Monaten abgeschlossen (Mindestlaufzeit). Der Mitgliedspreis beträgt EUR 39,– netto pro Monat bei Buchung für 6 Monate.

18.2  Nach Ablauf der 6 Monate wird die Mitgliedschaft nicht automatisch verlängert. Der Zugang wird nach Ablauf automatisch deaktiviert. Für weitere 6 Monate ist eine erneute Buchung und Verpflichtung erforderlich.

18.3  Eine vorzeitige Auflösung der Mitgliedschaft vor Ablauf der 6-Monats-Mindestlaufzeit ist nur aus einem wichtigen Grund möglich (z. B. schwere Erkrankung, die eine weitere Teilnahme dauerhaft unmöglich macht) und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Im Falle einer von der Agentur genehmigten vorzeitigen Auflösung wird rückwirkend für alle bereits genutzten Monate der Regelpreis ohne Laufzeitrabatt von EUR 69,– netto pro Monat verrechnet. Der Differenzbetrag zum bereits bezahlten Mitgliedspreis ist sofort fällig. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,– sowie allfällige Gebühren des Zahlungsanbieters in Rechnung gestellt.

18.4  Die Mitgliedschaft umfasst 2 Live-Calls pro Monat, Zugang zu Templates, Materialien und direkten Input durch Milena Panic, wie im jeweiligen Leistungsumfang beschrieben. Der genaue Leistungsumfang kann sich weiterentwickeln; wesentliche Leistungsreduktionen werden den Mitgliedern rechtzeitig bekanntgegeben.

18.5  Die Inhalte der Mitgliedschaft (Aufzeichnungen, Templates, Materialien) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder kommerziell genutzt werden. Es gelten § 17.2 bis 17.4 sinngemäß. Die Mitgliedschaft im Social Club ist personenbezogen und nicht übertragbar.

19.  Veranstaltungen und CoWorking

Diese Regelung gilt für alle von der Agentur organisierten Veranstaltungen, insbesondere das monatliche CoWorking, Workshops und Masterclasses.

A) Einzeltickets (ohne Abo)

19.1  Stornierungen sind bis 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum kostenlos möglich. Eine Erstattung bereits bezahlter Teilnahmegebühren erfolgt in diesem Zeitraum ohne Abzug.

19.2  Bei Stornierung 5 bis 6 Tage vor dem Veranstaltungsdatum wird eine Storngebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr einbehalten.

19.3  Bei Stornierung bis 4 Tage vor dem Veranstaltungsdatum ist eine Erstattung nur möglich, wenn eine gleichwertige Ersatzteilnehmerin namhaft gemacht wird. Ohne Ersatzteilnehmerin verfällt die gesamte Teilnahmegebühr (100 % Storngebühr).

B) CoWorking-Abo (6 oder 12 Einheiten)

19.4  Mitglieder mit einem CoWorking-Abo buchen ein Paket von 6 oder 12 Einheiten, die flexibel – nicht notwendigerweise hintereinander – innerhalb eines Kalenderjahres ab dem Startdatum des Abos in Anspruch genommen werden können. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf dieses Zeitraums. Eine Rückerstattung für nicht genutzte oder kurzfristig stornierte Einheiten (bis zu 5 Tage vor Beginn der Einheit) ist nicht möglich, da die Plätze reserviert und Kapazitäten entsprechend eingeplant wurden.

19.5  Abo-Mitglieder können eine (1) CoWorking-Einheit pro Abrechnungszeitraum gegen eine 1:1-Beratungsstunde mit Milena Panic eintauschen. Diese Beratungsstunde kann flexibel genutzt werden, u. a. für: Content-Produktion vor Ort (Schwarzenberggasse 21a, Graz), Strategieberatung via Zoom, Website-Optimierung oder Social-Media-Coaching. Der Tausch ist schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) an die Agentur anzumelden.

C) Allgemein

19.6  Stornierungen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an office@mipa-agentur.at zu richten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs bei der Agentur.

19.7  Die Agentur behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Anmeldezahl oder aus wichtigem Grund abzusagen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren vollständig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

20.  KI-Tools und Drittanbieter-Software

Die Agentur setzt im Rahmen ihrer Tätigkeit digitale Tools und Software von Drittanbietern ein, darunter Künstliche-Intelligenz-Systeme (z. B. für Texterstellung, SEO-Analysen oder Bildbearbeitung), Videobearbeitungssoftware (z. B. CapCut) sowie weitere spezialisierte Anwendungen. Der Einsatz dieser Tools erfolgt ausschließlich als Arbeitsmittel zur Unterstützung der Leistungserbringung. 

Im Rahmen dieses Einsatzes kann es erforderlich sein, projektbezogene Informationen (z. B. Branche, Zielgruppe, Textentwürfe) in diese Systeme einzugeben; personenbezogene Daten der Kundin werden dabei nur im unbedingt notwendigen Ausmaß verwendet. Alle genannten Drittanbieter unterliegen eigenen Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und Algorithmus-Änderungen, auf die die Agentur keinen Einfluss hat. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Änderungen in der Funktionalität oder Verfügbarkeit dieser Tools. Die endgültige Qualitätskontrolle, strategische Ausrichtung und inhaltliche Verantwortung verbleiben stets bei der Agentur. Der Einsatz von KI-Tools hat keine Auswirkung auf die vereinbarten Honorare.

 

Trotz sorgfältiger Prüfung können KI-generierte Inhalte unvollständig, fehlerhaft, missverständlich, nicht aktuell oder rechtlich bedenklich sein. Die Agentur übernimmt daher keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, rechtliche Zulässigkeit oder die Eignung KI-generierter Inhalte für einen bestimmten Zweck.

 

Die Kundin ist verpflichtet, sämtliche von der Agentur bereitgestellten Inhalte vor deren Veröffentlichung, Nutzung oder Weiterverarbeitung eigenständig zu prüfen und freizugeben. Die Agentur haftet nicht für Schäden, Ansprüche Dritter, Rechtsverletzungen oder sonstige Nachteile, die aus der Verwendung von KI-generierten Inhalten entstehen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruhen. Die strategische Beurteilung, finale Qualitätskontrolle und fachliche Freigabe der erbrachten Leistungen verbleiben ungeachtet des Einsatzes von KI-Tools bei der Agentur.

 

Ungeachtet des Einsatzes von KI-gestützten Systemen und sonstigen Softwarelösungen erfolgt die abschließende fachliche Prüfung, Bewertung und Freigabe der erstellten Inhalte, Konzepte und Arbeitsergebnisse durch einen Menschen.

 

21.  Elektronische Rechnungslegung und Übermittlung

Die Agentur ist berechtigt, der Kundin Rechnungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Dokumente in elektronischer Form, insbesondere via E-Mail, zu übermitteln.

22.  Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

23.  Erfüllungsort und Gerichtsstand

23.1  Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

23.2  Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, die Kundin an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

23.3  Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

Stand: 08/2026

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